Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen, Tagungen & private Feierlichkeiten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie aller damit verbundenen Leistungen durch CASA Konferenzservice Annette Kraus (nachfolgend „CASA“) an den Veranstalter / Mieter.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, CASA stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Veranstalter diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) von CASA zustande.
Tritt ein Dritter (z. B. Agentur, Organisator) auf, haften Auftraggeber und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
3. Mietgegenstand & Nutzung
Die überlassenen Räumlichkeiten werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben und sind pfleglich zu behandeln.
Die Nutzung ist ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck sowie innerhalb der vereinbarten Zeiten zulässig.
Dekorationen, Aufbauten, technische Installationen oder das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Decken oder Böden sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit CASA gestattet.
4. Sicherheits- & Hausregeln
- Offenes Feuer, Kerzen, Feuerwerke, Pyrotechnik, Nebelmaschinen sowie Konfetti, Streudekorationen oder ähnliche Materialien sind grundsätzlich verboten.
- In sämtlichen geschlossenen Räumen besteht absolutes Rauchverbot.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Der Veranstalter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (z. B. Brandschutz, Jugendschutz).
5. Teilnehmerzahl & Veranstaltungszeiten
Die vereinbarte Teilnehmerzahl ist verbindlich und rechtzeitig mitzuteilen.
Änderungen der Personenzahl oder der Veranstaltungszeiten können zu zusätzlichen Kosten führen.
CASA behält sich vor, bei erheblichen Abweichungen Räume oder Preise anzupassen, sofern dies sachlich erforderlich ist.
6. Mietpreis & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
CASA ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet werden.
7. Stornierung
Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 6 Wochen vor Veranstaltung: kostenfrei
- bis 3 Wochen vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Raummiete
- bis 1 Woche vor Veranstaltung: 100 % der Raummiete
- ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Raummiete zzgl. bereits entstandener Kosten
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Technik & Ausstattung
Technische Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sind sachgemäß zu nutzen.
Für Schäden oder Verlust haftet der Veranstalter.
Sofern CASA Technik von Dritten beschafft, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
9. Speisen, Getränke & Catering
Mitgebrachte Speisen und Getränke bedürfen der vorherigen Zustimmung von CASA.
Der Veranstalter ist für Organisation, Anlieferung, Abbau und Entsorgung verantwortlich.
10. Übergabe & Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen gemäß separatem Übergabe- und Rückgabeprotokoll.
Die Räume sind besenrein, vollständig geräumt und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Zusätzliche Reinigungs-, Reparatur- oder Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt.
11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder Dienstleister verursacht werden.
Er stellt CASA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
CASA kann den Nachweis einer geeigneten Veranstalter-Haftpflichtversicherung verlangen.
12. Haftung von CASA
CASA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
13. Werbung, Musik & GEMA
Bei öffentlicher Bewerbung muss klar ersichtlich sein, dass CASA nicht Veranstalter ist.
GEMA-Anmeldungen und -Gebühren obliegen ausschließlich dem Veranstalter.
14. Kündigung durch CASA
CASA ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:
- die Sicherheit von Personen oder Sachwerten gefährdet ist
- der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb beeinträchtigt wird
- höhere Gewalt vorliegt
Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen.
15. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Alzenau.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand: 27.01.2026