Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Feierlichkeiten

  1. Es kommt ein befristeter Mietvertrag zustande. Die Räumlichkeiten werden in einwandfreiem optischen und technischen Zustand übergeben. Der Mieter gibt die Räume im gleichen Zustand zurück. Auf eventuelle Beschädigungen macht der Mieter aufmerksam. Die Reinigung der Räume übernimmt der Vermieter.
  2. Der Aufbau ist in der Regel am Vortag möglich. Der Abbau hat am nächsten Tag bis 12.00 Uhr zu erfolgen. Die Personalkosten für Auf- und Abbau werden nach Preisliste in Rechnung gestellt.
  3. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, werden folgende, nach Fristen gestaffelte Stornierungsgebühren fällig:
    Bis 6 Wochen vor dem Termin: keine Gebühren
    Bis 3 Wochen vor dem Termin: 50 % der Raummiete
    Bis 1 Woche vor dem Termin: 100 % der Raummiete
    Bis 48 Stunden vor der Termin: 100 % der Raummiete zuzügl. nachgewiesener Kosten
  4. Die Raumiete ist für Veranstaltungen kalkuliert, die bis 3.00 Uhr morgens beendet sind. Ab 3 Uhr wird eine Zusatzmiete von 50 EUR pro angefangener Stunde erhoben. Der Mieter bzw. Gastgeber übergibt die Räume an den benannten Ansprechpartner und verlässt als letzter Gast den Raum.
  5. Den Beauftragten des Vermieters ist jederzeit der Zutritt zum Mietgegenstand zu gestatten. Den Anweisungen der Beauftragten ist Folge zu leisten.
  6. In den geschlossenen Räumen des Konferenzcenters ist Rauchen nicht gestattet.
  7. Falls die Veranstaltung öffentlich beworben wird, muß daraus eindeutig hervorgehen, dass der CASA Konferenzcenter nicht Veranstalter ist. Falls Gema-Gebühren anfallen, trägt der Mieter diese Kosten in voller Höhe.
  8. Die Räume verfügen über Bodenkonvektoren (Lüftung). Es ist daher nicht gestattet, Konfetti, Luftschlagen, Dekofedern oder Streudekorationsmittel zu verteilen.
  9. Die Räume verfügen über Galeriesysteme. Es dürfen keine Nägel, Testafilmbänder oder Schnüren angebracht werden. Mitgebrachter Blumenschmuck und sonstige Dekoration wird wieder vom Mieter mitgenommen und entsorgt.
  10. Stühle und Tische sind mit Bodengleiter für Parkett versehen und dürfen nicht nach außen geräumt werden. Stühle sind kein Ersatz für Leitern.
  11. Der Raum Roma verfügt über einzeln abgesicherte Stromkreise mit 220V. Bei Verwendung von größeren Stromabnehmern (Licht- oder Musikanlage) steht ein Starkstromanschluß 16 A/380V zur Verfügung. Die Kosten für den Starkstromanschluß werden nach Preisliste pauschal in Rechnung gestellt.
  12. Beamer, Leinwand und Vollverdunklung können gegen Gebühr genutzt werden. Die Konferenz- und Lautsprecheranlage darf nur vom Personal des CASA Konferenzcenters bedient werden und ist für Musik-Beschallung nicht geeignet.
  13. Das Personal des CASA-Konferenzcenters wird in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Die Anzahl wird nach der Zahl der Gäste – nach Absprache – festgelegt.
    Es werden folgende Stundensätze in Rechnung gestellt:
    Auf- und Abbau: 13,00 EUR
    Bis 24.00 Uhr: 13,00 EUR
    Ab  0:00 Uhr: 17,50 EUR
    AB  3:00 Uhr: 22,50 EUR
  14. Tischdecken, Skirtings und Hussen werden von CASA gereinigt und dem Mieter zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Beschädigte Tischwäsche muß gegebenenfalls ersetzt werden und wird gesondert in Rechnung gestellt.
  15. Die Wahl des Cateringunternehmens steht dem Mieter frei. Das Cateringunternehmen bringt die fertig angerichteten Speisen und nimmt die angelieferten Behältnisse sowie die restlichen Speisen wieder ungereinigt mit. In der Regel soll der Abbau des Büffet am gleichen Tag erfolgen. Falls der vorhandene Grill verwendet wird, wird er gereinigt zurück gegeben.
  16. Geschirr, Bestecke und Gläser sind in ausreichender Anzahl vorhanden und werden nach Preisliste vermietet. In dem Preis ist die Reinigung und der übliche Bruch enthalten.
  17. Alle Getränke mit Ausnahme der Spirituosen, Sekte und Weine werden über den CASA Konferenzcenter nach Preisliste abgerechnet. Die Miete für die Schankanlage (Fassbier) beinhaltet die Schankanlagenreinigung und die Kohlensäure. Werden spezielle Getränke bestellt, müssen sie kastenweisegerechnet werden.
  18. Alle mitgebrachten Getränke und das Leergut werden von dem Mieter wieder mitgenommen bzw. entsorgt. Es wird kein Korkgeld berechnet.
  19. Alle genannten Preise sind Netto-Preise
  20. Der Mieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Beauftragte und Besucher verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Er hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seine Beauftragten und Besucher übernimmt der Vermieter keine Haftung.
    Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit des Mietgegenstandes oder auf schuldhafter Verletzung der von ihm übernommen Verpflichtungen beruhen. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige, die Nutzung des Mietgegenstandes beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.